Direktkredite
27.07.2021
Wohnraum als Gemeineigentum
und die Häuser dem Markt entziehen, das ist das Ziel des Syndikatsmodells.
Bewohner:innen sind Mieter:innen und Eigentümer:innen zugleich. Sie sind Mitglied im Hausverein und gründen gemeinsam mit dem Mietshäuser Syndikat eine GmbH, welcher Haus und Grundstück gehören. Außer in Verkaufs- oder Satzungsfragen haben die Bewohner:innen das alleinige Entscheidungsrecht über ihr Projekt. Finanziert wird es über Kredite, die über Jahrzehnte hinweg abbezahlt werden. Die Kredite stammen dabei zu großen Teilen von solidarischen Bürgerinnen und Bürgern. Als Einnahmen dienen die Mieten, deren Höhe die Bewohner:innen selbst festlegen. Über eine Solidarabgabe pro m² werden weitere Projekte finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu genossenschaftlichen Modellen ergeben sich durch finanzielle Einlagen keine Mitbestimmungsrechte. Die Mitgliedschaft im Hausverein – und damit auch das Mitbestimmungsrecht – beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
Falls Sie lieber bewegte Bilder möchten: hier finden Sie einen Film über das Prinzip des Mietshäusersyndikats. (Sie werden dafür zu YouTube weitergeleitet.)
Das rechtliche Konstrukt

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Das Mietshäuser Syndikat und der Hausverein der Bewohner:innen gründen ein Unternehmen, die sogenannte Hausbesitz GmbH. Eine GmbH eignet sich hierfür aus diversen Gründen gut. Das Syndikat setzt auf ein Modell der Gewaltenteilung. Es gibt innerhalb der Haus GmbH zwei unterschiedliche Körperschaften mit unterschiedlichen Interessen, die sich gegenseitig kontrollieren. So wird eine Reprivatisierung nahezu unmöglich, denn beide Körperschaften müssten bei einem Verkauf zustimmen. Wichtig sind außerdem autonome Hausprojekte, damit jedes Projekt selbst über die eigenen Belange (abgesehen von einem Verkauf) entscheiden kann und auch bei einem Konkurs nicht die anderen Projekte gefährdet. Das geht nur, wenn jedes Haus eine eigene Rechtsform hat. Dafür ist die GmbH hervorragend geeignet, denn sie hat günstige „Unterhaltskosten“ und eine einfache Handhabung: Im Vergleich zur Genossenschaft muss die GmbH keinem Prüfungsverband angehören, der für die Prüfung jährlich bis zu 5.000 EUR verlangt.
Die Hausbesitz GmbH kauft Grundstück und Haus, wickelt die Kredite ab und bezahlt die anfallenden Kosten. Das Projekt befindet sich also im Eigentum der zwei Gesellschafter aus Hausverein und dem Mietshäuser Syndikat, das wiederum aus allen Projekten besteht. Einerseits wird so die Selbstverwaltung der Bewohner:innen garantiert, denn durch den Gesellschaftervertrag sind dem Mietshäuser Syndikat nur sehr wenig Mitbestimmungsrechte zugesprochen. Andererseits ist der solidarische Charakter des Projekts auf Dauer sichergestellt, denn in Verkaufs- oder Satzungsfragen hat das Mietshäuser Syndikat ein Vetorecht und würde den Verkauf oder das Aufweichen der Selbstverwaltung niemals zulassen.
Das Mietshäuser Syndikat ist der Zusammenschluss aller nach dem Syndikatsmodell realisierten Projekte. Es entscheidet über die Grundsätze des Syndikatsmodells, nimmt neue Mitglieder:innen auf und steht neuen Projekten bei der Gründung finanziell und beratend zur Seite.